Unternehmensführung
- INFORMATION -

Gesetzgebung und Unternehmensführung

Die Unternehmensführung von TIB-TEC basiert auf dem CO, dem schweizerischen Gesetz über die Buchführung und Finanzberichterstattung, den Kotierungsregeln der BX Swiss, dem FinSA, dem FINSO und anderen relevanten Gesetzen und Vorschriften wie dem Schweizerischen Verhaltenskodex für Corporate Governance.

Schweizer Richtlinien für gute Unternehmensführung

Die Ambition von TIB-TEC besteht darin, den Anforderungen der Schweizer Richtlinien für gute Unternehmensführung (Corporate Governance) soweit wie möglich und praktisch für ein kleines und junges Unternehmen zu entsprechen.

Seit seiner Einführung im Jahr 2002 hat der Schweizer Code of Best Practice für Corporate Governance die Entwicklung der Unternehmensführung in der Schweiz stark beeinflusst und sich als effektives Instrument der Selbstregulierung erwiesen. Er betont insbesondere das Konzept des nachhaltigen Unternehmenserfolgs als Leitstern einer sinnvollen „Corporate Social Responsibility“. Er schreibt auch spezifische Änderungen in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates (einschließlich der Vertretung von Frauen) und im Risikomanagement (einschließlich Compliance) vor. Der Schweizer Code of Best Practice bietet Unternehmen Empfehlungen zur Ausgestaltung ihrer Unternehmensführung und Informationen, die über das gesetzlich Festgelegte hinausgehen. Er stellt auch sicher, dass Unternehmen ihre organisatorische Flexibilität bewahren. Dies hat sich als ein wesentlicher Standortvorteil der Schweiz erwiesen. Jedes Unternehmen sollte die Möglichkeit behalten, seine eigenen Ideen zur Strukturierung und Organisation in die Praxis umzusetzen. Allerdings müssen sie, wenn ihre Praktiken der Unternehmensführung von den Empfehlungen des Schweizer Codes of Best Practice abweichen, nun eine geeignete Erklärung abgeben (Prinzip des „Befolgen oder Erklären“).

Struktur des Unternehmens

Jörg Klar
(Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Florus Mouthaan
(Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Hans van den Berg
(Mitglied des Verwaltungsrat)

Mark J. Rosman
(Mitglied des Verwaltungsrat)

TIB-TEC AG
CH
TI-HOLDING B.V.
NL

Direktorium und leitende Angestellte

Die TIB-TEC wird von einem Aufsichtsrat und der Geschäftsleitung geleitet.

Verwaltungsrat

Gemäß der Satzung soll der Verwaltungsrat (oder das „Board of Directors“) mindestens drei und höchstens fünf Mitglieder haben, einschließlich des Vorsitzenden des Verwaltungsrats (des „Vorsitzenden“).

Zum Zeitpunkt dieses Prospekts besteht der Verwaltungsrat aus vier Mitgliedern (einschließlich des Vorsitzenden), die im Abschnitt „Mitglieder des Verwaltungsrats“ dieses Prospekts genannt sind).

Wahl und Amtszeit

Aufgrund des schweizerischen Rechts müssen alle Mitglieder des Verwaltungsrats, einschließlich des Vorsitzenden und jedes Mitglieds des Nominierungs- und Vergütungsausschusses, gewählt werden und können nur durch einen Beschluss der Aktionäre aus dem Verwaltungsrat und ihren jeweiligen Funktionen entfernt werden. Alle Wahlen erfolgen einzeln und für eine Amtsdauer von einem Jahr. In diesem Zusammenhang bedeutet ein Jahr den Zeitraum zwischen einer ordentlichen Generalversammlung und der nächsten ordentlichen Generalversammlung oder, falls ein Mitglied auf einer außerordentlichen Generalversammlung gewählt wird, zwischen dieser außerordentlichen Generalversammlung und der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Eine Wiederwahl ist möglich. Wenn das Amt des Vorsitzenden vakant ist, soll der Verwaltungsrat für den Zeitraum bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung einen Stellvertreter ernennen, der Mitglied des Verwaltungsrates sein muss.

Mit Ausnahme der Wahl des Vorsitzenden und der Mitglieder des Nominierungs- und Vergütungsausschusses durch die Hauptversammlung organisiert sich der Verwaltungsrat selbst und bestimmt den Vorsitz und die Mitgliedschaft seiner Ausschüsse. Der Verwaltungsrat ernennt auch den Sekretär, der kein Mitglied des Verwaltungsrates sein muss.

Befugnisse und Pflichten

Der Verwaltungsrat ist letztendlich verantwortlich für die Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung des Unternehmens, einschließlich der Festlegung der allgemeinen Strategien, sowie anderer Angelegenheiten, die gesetzlich in seiner Verantwortung liegen. Der Verwaltungsrat hat die Pflicht, alle Mitglieder der Geschäftsführung (einschließlich des Chief Executive Officers (des „CEO“)) sorgfältig auszuwählen, ordnungsgemäß zu instruieren und zu überwachen. Der Verwaltungsrat vertritt das Unternehmen gegenüber Dritten und verwaltet alle Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz, Satzung, Organisationsordnung oder andere Vorschriften an ein anderes Organ des Unternehmens delegiert wurden.

Gemäss Artikel 26 der Statuten kann der Verwaltungsrat nach Massgabe des Organisationsreglements die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft (die „Geschäftsleitung“) ganz oder teilweise an Ausschüsse, eine oder mehrere Personen, Mitglieder des Verwaltungsrats oder Dritte (z.B. an die Geschäftsleitung) übertragen. Der Zweck der Organisationsordnung besteht darin, die Exekutivorgane des Unternehmens und der Gruppe zu bestimmen, ihre Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten hinsichtlich der Führung des Unternehmens und der Gruppe zu definieren und das Funktionieren und die Zusammenarbeit der verschiedenen Organe im Gruppenmanagement zu regeln. Dabei soll die Organisationsordnung sicherstellen, dass das Geschäft der Gruppe nach klaren Prinzipien geleitet, gesteuert und verwaltet wird.

Die nicht übertragbaren und unveräußerlichen Pflichten des Verwaltungsrats, wie sie im Obligationenrecht (OR) und Artikel 27 der Satzung festgelegt sind, umfassen: (i) das Unternehmen letztendlich zu führen und die notwendigen Weisungen zu erteilen; (ii) die Organisation des Unternehmens festzulegen; (iii) das Rechnungswesen, die Finanzkontrolle und die Finanzplanung zu gestalten; (iv) die Personen, die mit der Geschäftsführung und der Vertretung des Unternehmens betraut sind, zu ernennen und abzuberufen und die Zeichnungsberechtigungen zu regeln; (v) die Personen, die mit der Geschäftsführung betraut sind, letztendlich zu überwachen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Gesetzes, der Satzung und der Organisationsordnung sowie der Weisungen; (vi) die Erstellung des Vergütungsberichts; (vii) die Vorbereitung des Geschäftsberichts sowie der Hauptversammlung und die Umsetzung der von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse; (viii) einen Antrag auf einen Sanierungsaufschub zu stellen und das Gericht im Falle von Überschuldung zu benachrichtigen; (ix) Beschlüsse zur nachträglichen Einzahlung von Kapital in Bezug auf nicht vollständig eingezahlte Aktien zu fassen; (x) Erhöhungen und Verringerungen des Grundkapitals zu bestätigen und entsprechend die Satzung zu ändern; (xi) die gesetzlichen Anforderungen des Rechnungsprüfers zu prüfen.

Darüber hinaus sieht die Organisationsordnung vor, dass der Verwaltungsrat: (i) die allgemeine Geschäftsstrategie und die Missionserklärung festzulegen, unter Berücksichtigung der Informationen, Vorschläge und Alternativen, die vom CEO vorgelegt werden; (ii) die vom CEO im Namen der Geschäftsleitung vorgeschlagenen Jahresbudgets und Geschäftspläne jährlich zu überprüfen und zu genehmigen; (iii) Festlegung der finanziellen Ziele und Genehmigung der erforderlichen Mittel zur Erreichung dieser Ziele durch den Budget- und Finanzplanungsprozess; (iv) die Befugnisse und Pflichten des Verwaltungsrats gemäß dem Fusionsgesetz, wie die Genehmigung von Fusions-, Spaltungs- und Übertragungsverträgen, von Spaltungs- und Umwandlungsplänen und von erforderlichen Verwaltungsberichten in diesem Zusammenhang; (v) die Befugnisse und Pflichten des Verwaltungsrats gemäß der schweizerischen Übernahmeverordnung, insbesondere die Erstellung eines Verwaltungsberichts als Reaktion auf ein öffentliches Übernahmeangebot; (vi) die Führung des Aktienregisters gemäß separaten von der Verwaltungsrat erlassenen Vorschriften und die Gewährleistung, dass auf solche Register in der Schweiz jederzeit zugegriffen werden kann und dass mindestens eine in der Schweiz ansässige Person, die eine Zeichnungsberechtigung für das Unternehmen hat, Zugang zu diesen Registern hat; (vii) die Genehmigung des jährlichen Investitions- und Betriebsbudgets des Unternehmens; (viii) die Verabschiedung oder Änderung der Vergütungs- und Leistungsstrategie des Unternehmens sowie der Grundelemente des Vergütungssystems für die Mitglieder des Verwaltungsrats und des höheren Managements unter Berücksichtigung der jeweiligen Empfehlungen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses; (ix) die Verabschiedung oder Änderung von Beteiligungs- oder Anreizplänen für die Mitglieder des Verwaltungsrats, das höhere Management und/oder andere Mitarbeiter; (x) unter Vorbehalt der Rechte der Hauptversammlung und geltenden Rechtsvorschriften die Genehmigung der Vergütung jedes Mitglieds des Verwaltungsrats und jedes Mitglieds des höheren Managements unter Berücksichtigung der jeweiligen Empfehlungen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses (NCC) und (xi) die Festlegung der Dividendenpolitik des Unternehmens und die Genehmigung von Aktienrückkaufprogrammen des Unternehmens.

Gemäß der Satzung und der Organisationsordnung trifft sich der Verwaltungsrat auf Einladung des Vorsitzenden so oft wie das Geschäft erfordert, aber in der Regel mindestens viermal im Jahr und immer dann, wenn ein Mitglied des Verwaltungsrats unter Angabe der Gründe eine Sitzung beantragt.

Um Beschlüsse zu fassen, muss an der Sitzung nicht weniger als die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats teilnehmen, es sei denn, die Satzung und die Organisationsordnung sehen etwas anderes vor. Sobald ein Quorum erreicht ist, kann der Verwaltungsrat Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fassen, es sei denn, das Gesetz schreibt etwas anderes vor. Im Falle einer Stimmengleichheit hat der Vorsitzende keine Stichentscheidung. Verwaltungsbeschlüsse können auch schriftlich im Umlaufverfahren oder elektronisch angenommen werden, vorausgesetzt, dass kein Mitglied des Verwaltungsrats innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Verteilungsdatum des Vorschlags für einen Umlaufbeschluss per Telefon, Post, E-Mail oder Fax anfordert, dass eine Sitzung zur Diskussion der vorgeschlagenen Beschlüsse abgehalten wird.

In Übereinstimmung mit und unter Vorbehalt des schweizerischen Rechts, der Satzung und der Organisationsordnung hat der Verwaltungsrat einen Nominierungs- und Vergütungsausschuss (der „Nominierungs- und Vergütungsausschuss“) gebildet. Für weitere Informationen siehe „Nominierungs- und Vergütungsausschuss des Verwaltungsrats„.

Des Weiteren hat der Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit und unter Vorbehalt des schweizerischen Rechts, der Satzung und der Organisationsordnung die laufenden und operativen Aktivitäten an das höhere Management unter der Leitung des CEO gemäß der Organisationsordnung delegiert.

Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat von TIB-TEC besteht aus den folgenden vier Personen (einschließlich des Vorsitzenden). Die nachfolgende Tabelle gibt den Namen, die Nationalität, die Position, das Jahr der Ernennung und das Ablaufdatum der Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats zum Zeitpunkt dieses Prospekts an.

Abgesehen von den Angaben im Abschnitt „Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen“ in diesem Prospekt steht keines der Verwaltungsratsmitglieder in einer wesentlichen Geschäftsbeziehung mit der Gesellschaft oder mit Mitgliedern der Gruppe.

Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung der Geschäftserfahrung, der Ausbildung und der Tätigkeiten der einzelnen Mitgliedern des Verwaltungsrats:

NameNationalityPositionInitially appointedTerm expires
Jörg Klar Schweiz Vorsitzender des Verwaltungsrats 2021
Florus Mouthaan Niederländisch Stellvertretender Vorsitzender 2022
Hans van den Berg Niederländisch Nicht-exekutives Mitglied, amtierender CTO 2021
Mark J. Rosman Niederländisch Mitglied des Verwaltungsrats 2024

Funktion und Aktivitäten im Unternehmen:

Vorsitzender des Verwaltungsrats seit dem 6. Juli 2021.

Haupttätigkeiten außerhalb des Unternehmens:

Chief Executive Officer FAO Asset AG und Mitglied der Geschäftsleitung von Percasa AG.

Geschäftsadresse:

Nordstrasse 8, 8800 Thalwil, Schweiz

Alter:

56 Jahre alt

Aktuelle Vorstandspositionen und/oder größere Beteiligungen (>3,0%) in den letzten fünf Jahren (ausgenommen TIB-TEC):

FAO Asset AG

klar.ag

Percasa 44 GmbH

Frühere Vorstandspositionen und/oder größere Beteiligungen (>3,0%) in den letzten fünf Jahren (ausgenommen TIB-TEC):

UP.ae

Beteiligung an TIB-TEC*:

750’000

Besitz von Partizipationszertifikaten:

*Für weitere Informationen siehe Abbildung 8 „Wertpapiere und Optionsrechte im Besitz des Verwaltungsrats und des höheren Managements“.

Senior Management

Soweit dies durch das CO, die Statuten und die Organisationsstatuten gestattet ist, kann der Verwaltungsrat der Gesellschaft die tägliche Geschäftsführung an die Geschäftsführung delegieren.

Die Geschäftsführung ist für die Geschäftsführung der Gesellschaft gemäß den Anweisungen des Verwaltungsrats verantwortlich. Sie führt alle Managementaufgaben aus, die gesetzlich oder gemäß den Statuten oder den Organisationsstatuten nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten sind. Die Geschäftsführung trifft eigenständige Entscheidungen in den ihr übertragenen Angelegenheiten, solange sich der Verwaltungsrat nicht das Recht zur Entscheidung oder Genehmigung vorbehalten hat. Die Geschäftsführung kann bestimmte Aufgaben, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats oder den Chief Executive Officer delegieren, sofern der Verwaltungsrat keine gegenteiligen Anweisungen erteilt hat. Die Mitglieder der Geschäftsführung werden vom Verwaltungsrat in Absprache mit dem CEO ernannt (außer bei der Ernennung oder Abberufung des CEO).

Die Geschäftsführung besteht derzeit aus drei Mitgliedern: dem CEO, dem Chief Financial Officer (CFO) und dem Chief Technology Officer (CTO).

Mitglieder der Geschäftsführung

Ab [November] 2022 hat TIB-TEC Herrn Kai Niedermeyer als CEO und Head of Investor Relations mit der Hauptverantwortung für die Entwicklung und Umsetzung der Gesamtstrategie des Unternehmens, das Management der zukünftigen Beziehungen zu Subunternehmern und zukünftigen globalen Lizenznehmern/Kooperationspartnern, die Förderung der Marke TIB-TEC in allen Anwendungsbereichen der Technologie der Gruppe und die Sicherstellung der langfristigen Finanzierung beauftragt. Herr Marco Fantelli ist der (interim) CFO des Unternehmens mit Hauptverantwortung für die Verwaltung der Finanz- und Verwaltungsfunktionen des Unternehmens. Er stellt sicher, dass TIB-TEC jederzeit den Anforderungen der Behörden und der Schweizer Börse BX Swiss entspricht. Herr Thorsten Runge wurde zum designierten CFO ernannt. Herr Hans van den Berg, Mitglied des Verwaltungsrates, fungiert derzeit als interimistischer CTO und ist verantwortlich für die weitere Entwicklung der Technologie der Gruppe.

Das Senior Management von TIB-TEC besteht aus folgenden Personen:

Name Nationality Position Initially appointed
Kai Niedermeyer Deutscher CEO (handelnd) 2022
Marco Fantelli Schweizer CFO 2021
Hans van den Berg Niederländisch CTO (handelnd) 2022

Die folgenden Informationen bieten eine kurze Beschreibung der beruflichen Erfahrung, der Ausbildung und der Aktivitäten jedes Mitglieds der Geschäftsführung:

Wertpapiere und Optionsrechte im Besitz des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Die folgenden Tabellen zeigen die Anzahl der Wertpapiere und Optionsrechte, die von den einzelnen Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Gesellschaft zum Datum dieses Prospekts gehalten werden:

Name

Nr. der Aktien TIB-TEC AG

Nr. der Partizipationsscheine

Nr. der Optionen

% der Stimmrechte

Jörg Klar

750’000

0

[…]%

Florus Mouthaan

5’540’850

0

[…]%

Mark J. Rosman 399’375

0

[…]%

Hans van den Berg

750’000

0

[…]%

7’440’225

0

[…]%

Abbildung 8 – Aktien, Partizipationsscheine und Optionen im Besitz des Verwaltungsrats

Name Nr. of Shares TIB-TEC AG Nr. of Participation Certificates Nr. of Options % of Voting Rights
Marco Fantelli
Kai Niedermeyer*

Abbildung 9 – Aktien, Partizipationsscheine und Optionen der Geschäftsleitung

*Es wurde noch keine Zuweisung vorgenommen, der Vorschlag soll im Jahr 2023 folgen.

Die Gesamtzahl der von den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung zum Datum dieses Prospekts gehaltenen Aktien beläuft sich auf 7.440.225 Optionen, was insgesamt 13,068 Prozent der gesamten Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht. Zu den Verkaufsbeschränkungen siehe Abschnitt „Lock-up-Vereinbarung“ auf Seite [60] des Prospekts.