Die Unternehmensführung von TIB-TEC basiert auf dem CO, dem schweizerischen Gesetz über die Buchführung und Finanzberichterstattung, den Kotierungsregeln der BX Swiss, dem FinSA, dem FINSO und anderen relevanten Gesetzen und Vorschriften wie dem Schweizerischen Verhaltenskodex für Corporate Governance.
Die Ambition von TIB-TEC besteht darin, den Anforderungen der Schweizer Richtlinien für gute Unternehmensführung (Corporate Governance) soweit wie möglich und praktisch für ein kleines und junges Unternehmen zu entsprechen.
Seit seiner Einführung im Jahr 2002 hat der Schweizer Code of Best Practice für Corporate Governance die Entwicklung der Unternehmensführung in der Schweiz stark beeinflusst und sich als effektives Instrument der Selbstregulierung erwiesen. Er betont insbesondere das Konzept des nachhaltigen Unternehmenserfolgs als Leitstern einer sinnvollen „Corporate Social Responsibility“. Er schreibt auch spezifische Änderungen in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates (einschließlich der Vertretung von Frauen) und im Risikomanagement (einschließlich Compliance) vor. Der Schweizer Code of Best Practice bietet Unternehmen Empfehlungen zur Ausgestaltung ihrer Unternehmensführung und Informationen, die über das gesetzlich Festgelegte hinausgehen. Er stellt auch sicher, dass Unternehmen ihre organisatorische Flexibilität bewahren. Dies hat sich als ein wesentlicher Standortvorteil der Schweiz erwiesen. Jedes Unternehmen sollte die Möglichkeit behalten, seine eigenen Ideen zur Strukturierung und Organisation in die Praxis umzusetzen. Allerdings müssen sie, wenn ihre Praktiken der Unternehmensführung von den Empfehlungen des Schweizer Codes of Best Practice abweichen, nun eine geeignete Erklärung abgeben (Prinzip des „Befolgen oder Erklären“).
Die TIB-TEC wird von einem Aufsichtsrat und der Geschäftsleitung geleitet.
Gemäß der Satzung soll der Verwaltungsrat (oder das „Board of Directors“) mindestens drei und höchstens fünf Mitglieder haben, einschließlich des Vorsitzenden des Verwaltungsrats (des „Vorsitzenden“).
Zum Zeitpunkt dieses Prospekts besteht der Verwaltungsrat aus vier Mitgliedern (einschließlich des Vorsitzenden), die im Abschnitt „Mitglieder des Verwaltungsrats“ dieses Prospekts genannt sind).
Wahl und Amtszeit
Aufgrund des schweizerischen Rechts müssen alle Mitglieder des Verwaltungsrats, einschließlich des Vorsitzenden und jedes Mitglieds des Nominierungs- und Vergütungsausschusses, gewählt werden und können nur durch einen Beschluss der Aktionäre aus dem Verwaltungsrat und ihren jeweiligen Funktionen entfernt werden. Alle Wahlen erfolgen einzeln und für eine Amtsdauer von einem Jahr. In diesem Zusammenhang bedeutet ein Jahr den Zeitraum zwischen einer ordentlichen Generalversammlung und der nächsten ordentlichen Generalversammlung oder, falls ein Mitglied auf einer außerordentlichen Generalversammlung gewählt wird, zwischen dieser außerordentlichen Generalversammlung und der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Eine Wiederwahl ist möglich. Wenn das Amt des Vorsitzenden vakant ist, soll der Verwaltungsrat für den Zeitraum bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung einen Stellvertreter ernennen, der Mitglied des Verwaltungsrates sein muss.
Mit Ausnahme der Wahl des Vorsitzenden und der Mitglieder des Nominierungs- und Vergütungsausschusses durch die Hauptversammlung organisiert sich der Verwaltungsrat selbst und bestimmt den Vorsitz und die Mitgliedschaft seiner Ausschüsse. Der Verwaltungsrat ernennt auch den Sekretär, der kein Mitglied des Verwaltungsrates sein muss.
Befugnisse und Pflichten
Der Verwaltungsrat ist letztendlich verantwortlich für die Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung des Unternehmens, einschließlich der Festlegung der allgemeinen Strategien, sowie anderer Angelegenheiten, die gesetzlich in seiner Verantwortung liegen. Der Verwaltungsrat hat die Pflicht, alle Mitglieder der Geschäftsführung (einschließlich des Chief Executive Officers (des „CEO“)) sorgfältig auszuwählen, ordnungsgemäß zu instruieren und zu überwachen. Der Verwaltungsrat vertritt das Unternehmen gegenüber Dritten und verwaltet alle Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz, Satzung, Organisationsordnung oder andere Vorschriften an ein anderes Organ des Unternehmens delegiert wurden.
Gemäss Artikel 26 der Statuten kann der Verwaltungsrat nach Massgabe des Organisationsreglements die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft (die „Geschäftsleitung“) ganz oder teilweise an Ausschüsse, eine oder mehrere Personen, Mitglieder des Verwaltungsrats oder Dritte (z.B. an die Geschäftsleitung) übertragen. Der Zweck der Organisationsordnung besteht darin, die Exekutivorgane des Unternehmens und der Gruppe zu bestimmen, ihre Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten hinsichtlich der Führung des Unternehmens und der Gruppe zu definieren und das Funktionieren und die Zusammenarbeit der verschiedenen Organe im Gruppenmanagement zu regeln. Dabei soll die Organisationsordnung sicherstellen, dass das Geschäft der Gruppe nach klaren Prinzipien geleitet, gesteuert und verwaltet wird.
Die nicht übertragbaren und unveräußerlichen Pflichten des Verwaltungsrats, wie sie im Obligationenrecht (OR) und Artikel 27 der Satzung festgelegt sind, umfassen: (i) das Unternehmen letztendlich zu führen und die notwendigen Weisungen zu erteilen; (ii) die Organisation des Unternehmens festzulegen; (iii) das Rechnungswesen, die Finanzkontrolle und die Finanzplanung zu gestalten; (iv) die Personen, die mit der Geschäftsführung und der Vertretung des Unternehmens betraut sind, zu ernennen und abzuberufen und die Zeichnungsberechtigungen zu regeln; (v) die Personen, die mit der Geschäftsführung betraut sind, letztendlich zu überwachen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Gesetzes, der Satzung und der Organisationsordnung sowie der Weisungen; (vi) die Erstellung des Vergütungsberichts; (vii) die Vorbereitung des Geschäftsberichts sowie der Hauptversammlung und die Umsetzung der von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse; (viii) einen Antrag auf einen Sanierungsaufschub zu stellen und das Gericht im Falle von Überschuldung zu benachrichtigen; (ix) Beschlüsse zur nachträglichen Einzahlung von Kapital in Bezug auf nicht vollständig eingezahlte Aktien zu fassen; (x) Erhöhungen und Verringerungen des Grundkapitals zu bestätigen und entsprechend die Satzung zu ändern; (xi) die gesetzlichen Anforderungen des Rechnungsprüfers zu prüfen.
Darüber hinaus sieht die Organisationsordnung vor, dass der Verwaltungsrat: (i) die allgemeine Geschäftsstrategie und die Missionserklärung festzulegen, unter Berücksichtigung der Informationen, Vorschläge und Alternativen, die vom CEO vorgelegt werden; (ii) die vom CEO im Namen der Geschäftsleitung vorgeschlagenen Jahresbudgets und Geschäftspläne jährlich zu überprüfen und zu genehmigen; (iii) Festlegung der finanziellen Ziele und Genehmigung der erforderlichen Mittel zur Erreichung dieser Ziele durch den Budget- und Finanzplanungsprozess; (iv) die Befugnisse und Pflichten des Verwaltungsrats gemäß dem Fusionsgesetz, wie die Genehmigung von Fusions-, Spaltungs- und Übertragungsverträgen, von Spaltungs- und Umwandlungsplänen und von erforderlichen Verwaltungsberichten in diesem Zusammenhang; (v) die Befugnisse und Pflichten des Verwaltungsrats gemäß der schweizerischen Übernahmeverordnung, insbesondere die Erstellung eines Verwaltungsberichts als Reaktion auf ein öffentliches Übernahmeangebot; (vi) die Führung des Aktienregisters gemäß separaten von der Verwaltungsrat erlassenen Vorschriften und die Gewährleistung, dass auf solche Register in der Schweiz jederzeit zugegriffen werden kann und dass mindestens eine in der Schweiz ansässige Person, die eine Zeichnungsberechtigung für das Unternehmen hat, Zugang zu diesen Registern hat; (vii) die Genehmigung des jährlichen Investitions- und Betriebsbudgets des Unternehmens; (viii) die Verabschiedung oder Änderung der Vergütungs- und Leistungsstrategie des Unternehmens sowie der Grundelemente des Vergütungssystems für die Mitglieder des Verwaltungsrats und des höheren Managements unter Berücksichtigung der jeweiligen Empfehlungen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses; (ix) die Verabschiedung oder Änderung von Beteiligungs- oder Anreizplänen für die Mitglieder des Verwaltungsrats, das höhere Management und/oder andere Mitarbeiter; (x) unter Vorbehalt der Rechte der Hauptversammlung und geltenden Rechtsvorschriften die Genehmigung der Vergütung jedes Mitglieds des Verwaltungsrats und jedes Mitglieds des höheren Managements unter Berücksichtigung der jeweiligen Empfehlungen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses (NCC) und (xi) die Festlegung der Dividendenpolitik des Unternehmens und die Genehmigung von Aktienrückkaufprogrammen des Unternehmens.
Gemäß der Satzung und der Organisationsordnung trifft sich der Verwaltungsrat auf Einladung des Vorsitzenden so oft wie das Geschäft erfordert, aber in der Regel mindestens viermal im Jahr und immer dann, wenn ein Mitglied des Verwaltungsrats unter Angabe der Gründe eine Sitzung beantragt.
Um Beschlüsse zu fassen, muss an der Sitzung nicht weniger als die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats teilnehmen, es sei denn, die Satzung und die Organisationsordnung sehen etwas anderes vor. Sobald ein Quorum erreicht ist, kann der Verwaltungsrat Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fassen, es sei denn, das Gesetz schreibt etwas anderes vor. Im Falle einer Stimmengleichheit hat der Vorsitzende keine Stichentscheidung. Verwaltungsbeschlüsse können auch schriftlich im Umlaufverfahren oder elektronisch angenommen werden, vorausgesetzt, dass kein Mitglied des Verwaltungsrats innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Verteilungsdatum des Vorschlags für einen Umlaufbeschluss per Telefon, Post, E-Mail oder Fax anfordert, dass eine Sitzung zur Diskussion der vorgeschlagenen Beschlüsse abgehalten wird.
In Übereinstimmung mit und unter Vorbehalt des schweizerischen Rechts, der Satzung und der Organisationsordnung hat der Verwaltungsrat einen Nominierungs- und Vergütungsausschuss (der „Nominierungs- und Vergütungsausschuss“) gebildet. Für weitere Informationen siehe „Nominierungs- und Vergütungsausschuss des Verwaltungsrats„.
Des Weiteren hat der Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit und unter Vorbehalt des schweizerischen Rechts, der Satzung und der Organisationsordnung die laufenden und operativen Aktivitäten an das höhere Management unter der Leitung des CEO gemäß der Organisationsordnung delegiert.
Der Verwaltungsrat von TIB-TEC besteht aus den folgenden vier Personen (einschließlich des Vorsitzenden). Die nachfolgende Tabelle gibt den Namen, die Nationalität, die Position, das Jahr der Ernennung und das Ablaufdatum der Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats zum Zeitpunkt dieses Prospekts an.
Name | Nationality | Position | Initially appointed | Term expires |
Jörg Klar | Schweiz | Vorsitzender des Verwaltungsrats | 2021 | |
Florus Mouthaan | Niederländisch | Stellvertretender Vorsitzender | 2022 | |
Hans van den Berg | Niederländisch | Nicht-exekutives Mitglied, amtierender CTO | 2021 | |
Mark J. Rosman | Niederländisch | Mitglied des Verwaltungsrats | 2024 |
Funktion und Aktivitäten im Unternehmen: |
Vorsitzender des Verwaltungsrats seit dem 6. Juli 2021. |
Haupttätigkeiten außerhalb des Unternehmens: |
Chief Executive Officer FAO Asset AG und Mitglied der Geschäftsleitung von Percasa AG. |
Geschäftsadresse: |
Nordstrasse 8, 8800 Thalwil, Schweiz |
Alter: |
56 Jahre alt |
Aktuelle Vorstandspositionen und/oder größere Beteiligungen (>3,0%) in den letzten fünf Jahren (ausgenommen TIB-TEC): |
FAO Asset AG klar.ag Percasa 44 GmbH |
Frühere Vorstandspositionen und/oder größere Beteiligungen (>3,0%) in den letzten fünf Jahren (ausgenommen TIB-TEC): |
UP.ae |
Beteiligung an TIB-TEC*: |
750’000 |
Besitz von Partizipationszertifikaten: |
– |
*Für weitere Informationen siehe Abbildung 8 „Wertpapiere und Optionsrechte im Besitz des Verwaltungsrats und des höheren Managements“.
Herr Florus Mouthaan, 75 Jahre alt, ist Wirtschaftswissenschaftler und Wirtschaftsprüfer und verfügt über Erfahrung in finanziellen Restrukturierungen und Kapitalmarkttransaktionen. Er hat in Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen in den Niederlanden, Deutschland und den Vereinigten Staaten gedient. Herr Mouthaan ist auch Ehrenmitglied des Senats des Bundesstaates Texas im Rahmen seiner früheren Private-Equity-Aktivitäten in den USA. Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung (CPA) in Rotterdam (Niederlande) begann Herr Mouthaan seine Karriere bei der Banque Paribas in Amsterdam und Paris, wo er bis 1978 tätig war. Im Jahr 1979 wurde Herr Mouthaan Managing Partner bei Deloitte & Touche und Mitglied des internationalen Exekutivausschusses in New York. Von 1989 bis 1995 war er Mitglied des Aufsichtsrats der internationalen Vermögensverwaltungsgruppe Noro in Zeist (Niederlande). NORO war eine privat geführte Investmentgruppe im Bereich Private Equity in den Benelux-Ländern und den USA mit einem verwalteten Vermögen von über 2 Milliarden Euro. Im Jahr 1996 gründete er die Investmentgruppe Greenfield Capital Partners N.V., bei der er als Managing Partner tätig war. Nach fünf erfolgreichen Jahren wurde Greenfield an eine internationale Investmentbank verkauft. Von 2000 bis 2003 war Herr Mouthaan Mitglied und Vorsitzender des Vorstands der Gold-Zack AG in Frankfurt, Deutschland. Im Jahr 2003 gründete er auch die Transmatch Group, bei der er heute die Position des Managing Partners innehat. Transmatch ist im Bereich Corporate Finance, Immobilien und Investmentbanking tätig und hat Büros in Woerden, Rotterdam, London und Zürich. Aufgrund seiner geschäftlichen Aktivitäten hat Herr Mouthaan in Paris, Austin, Atlanta und New York gelebt und lebt derzeit in Woerden, Niederlande. Er hat in vielen Aufsichtsräten von Unternehmen sowohl in den USA als auch in Europa gedient und hält immer noch Positionen als Aufsichtsratsmitglied oder beratendes Mitglied in Unternehmen und anderen Organisationen.
Funktion und Aktivitäten im Unternehmen: |
Vizevorsitzender des Verwaltungsrats, amtierender CEO und Mitglied der Geschäftsleitung seit dem 31. März 2022. |
Haupttätigkeiten außerhalb des Unternehmens: |
Vorsitzender der Transmatch Group |
Geschäftsadresse: |
Johan de Wittlaan 11A, 3445 AG Woerden, Niederlande |
Alter: |
76 Jahre alt |
Aktuelle Vorstandspositionen und/oder größere Beteiligungen (>3,0%) in den letzten fünf Jahren (ausgenommen TIB-TEC): |
Managing Partner bei TI-Holdings B.V. Vorsitzender des Vorstands der Transmatch Group Managing Partner bei Green Solar Solution B.V. Vorsitzender des Vorstands von New Energy Advisors B.V. Managing Partner bei Groet Houdstermaatschappij B.V. und verbundenen Unternehmen von Groet Houdstermaatschappij B.V. |
Frühere Vorstandspositionen und/oder größere Beteiligungen (>3,0%) in den letzten fünf Jahren (ausgenommen TIB-TEC): |
– |
Beteiligung an TIB-TEC*: |
5’540’850 |
Besitz von Partizipationszertifikaten: |
7’387’500 |
*Für weitere Informationen siehe Abbildung 8 „Wertpapiere und Optionsrechte im Besitz des Verwaltungsrats und des höheren Managements“.
Herr Hans van den Berg, niederländischer Staatsbürger, 77 Jahre alt, ist ein Unternehmer mit umfangreicher Managementerfahrung. Er begann seine Karriere als Elektroingenieur bei ABB in Deutschland im Energiesektor und leitete Projekte im Bereich der Energieinfrastruktur in verschiedenen asiatischen Ländern. Im Jahr 1979 war er einer der ersten ausländischen Geschäftsführer, die in der Volksrepublik China stationiert wurden, und wurde als erster Ländermanager des Unternehmens in der Volksrepublik China nach Peking versetzt. Seine Aufgabe war es, die Möglichkeiten für das Unternehmen in diesem frühen Markt zu erkunden und zu entwickeln. In den folgenden Jahren, nachdem er nach Hongkong umgezogen war, baute er ein Netzwerk von Verkaufsbüros in den großen Städten auf und legte damit die Grundlage für die starke Geschäftsausweitung des Unternehmens in China in den folgenden Jahren. Nach weiteren Jahren in verschiedenen Funktionen als Manager von lokalen Unternehmen (Südkorea) und als Mitglied eines globalen Produktmanagement-Teams (40 Profitcenter, 800 Millionen US-Dollar, Zürich) schloss er sich nach 20 Jahren einem großen Schweizer Family Office an. Dort war er als Direktor verantwortlich für ein umfangreiches Private-Equity-Portfolio mit Investitionen, die auf erneuerbare Energielösungen ausgerichtet waren, eine zu dieser Zeit einzigartige Eigenschaft. Sein Wechsel von der Industrie zum Private Equity ermöglichte es ihm, sich Aktieninvestitionen aus dem Hintergrund der betrieblichen Realität anzunähern und als Vorstandsmitglied Unternehmer zur Erfolgsmotivation und -betreuung befähigen zu können. Im Jahr 1997 gründete er gemeinsam mit Schweizer Kollegen einen der frühen schweizerischen Venture-Capital-Fonds mit Investitionen in Europa und den USA. Als aktives Mitglied der schweizerischen Private-Equity-Welt war er Vorstandsmitglied des European Venture Capital Association (EVCA) und der Schweizerischen Vereinigung für Private Equity und Venture Capital (SECA). Bis vor kurzem war er Vorsitzender der New Value AG, einer an der SIX Swiss Exchange, der Hauptbörse der Schweiz, notierten Investmentgesellschaft. Er ist Vorsitzender der Benchmark Partners AG, einer Beratungsfirma für Corporate Finance und Private-Equity-Transaktionen sowie Beteiligungen. Herr van den Berg bringt eine Fülle von Erfahrungen mit, insbesondere im Bereich erneuerbare Energielösungen, umfangreiche Managementerfahrung, ein umfangreiches internationales Netzwerk sowie Begeisterung und Energie mit, um neue Unternehmen zu schaffen und zu entwickeln.
Funktion und Aktivitäten im Unternehmen: |
Mitglied des Verwaltungsrats seit dem 6. Juli 2021. |
Haupttätigkeiten außerhalb des Unternehmens: |
Chairman Benchmark Partners AG |
Geschäftsadresse: |
Zugerstrasse 8A, 6340 Baar, Schweiz |
Alter: |
77 Jahre alt |
Aktuelle Vorstandspositionen und/oder größere Beteiligungen (>3,0%) in den letzten fünf Jahren (ausgenommen TIB-TEC): |
Benchmark Partners AG BT Biomass Technologies AG Equator Development N.V. TransMatch Energy Advisors B.V. Intercept GmbH Rainbow Photonics AG |
Frühere Vorstandspositionen und/oder größere Beteiligungen (>3,0%) in den letzten fünf Jahren (ausgenommen TIB-TEC): |
New Value AG AltEnergis Technologies Plc Anaqua Inc. |
Beteiligung an TIB-TEC: |
750’000 |
Besitz von Partizipationszertifikaten: |
*Für weitere Informationen siehe Abbildung 8 „Wertpapiere und Optionsrechte im Besitz des Verwaltungsrats und des höheren Managements“.
Mark, 57 Jahre alt, verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung als Berater für Private-Equity-Investitionen und die Verwaltung von Private-Equity-Portfolios. Er hat erfolgreich beim Aufbau und Verkauf von Unternehmen mitgewirkt, indem er seine juristische und strategische Arbeitserfahrung genutzt hat und dabei stets einen sachlichen und praktischen Ansatz verfolgte. Mark war elf Jahre lang für eine private Investmentfirma tätig und bekleidete von 2006 bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2010 die Position des Chief Operating Officer. Seitdem ist Mark als Chief Executive Officer seines eigenen Unternehmens tätig, einer Private-Equity-Management- und Beratungsfirma, die vermögende Privatpersonen bei der Strukturierung und Verwaltung von Private-Equity-Investitionen berät. Mark war Chief Legal & Strategy bei Simpel.nl, dem größten Sim-only-Mobiltelefonanbieter in den Niederlanden, der im Dezember 2020 an die Deutsche Telekom verkauft wurde. Mark hat ein Jurastudium an der VU Universität Amsterdam absolviert und verfügt über einen MBA der Rotterdam School of Management.
Funktion und Aktivitäten im Unternehmen: |
Mitglied des Verwaltungsrats seit 2024 |
Haupttätigkeiten außerhalb des Unternehmens: |
CEO TheNestegg B.V. |
Geschäftsadresse: |
Gerrit van der Veenstraat 106-2, 1077EM Amsterdam, Die Niederlande |
Alter: |
57 Jahre alt |
Aktuelle Vorstandspositionen und/oder größere Beteiligungen (>3,0%) in den letzten fünf Jahren (ausgenommen TIB-TEC): |
Nicht geschäftsführender Direktor B90 Holdings Plc. Mitglied Beirat Norah Fashion B.V. Aktionär Biccy Europe B.V. Hinterlegungsscheininhaber STAK Cargoroo Holding Anteilseigner Nxtlvllbs B.V. Aktionär Moveasy B.V. Aktionär Micreos B.V. |
Frühere Vorstandspositionen und/oder größere Beteiligungen (>3,0%) in den letzten fünf Jahren (ausgenommen TIB-TEC): |
Simpel.nl B.V. Partner MarketingFonds v.o.f. Managing Partner Glass&Steagall B.V. |
Beteiligung an TIB-TEC: |
399’375 |
Besitz von Partizipationszertifikaten: |
*Für weitere Informationen siehe Abbildung 8 „Wertpapiere und Optionsrechte im Besitz des Verwaltungsrats und des höheren Managements“.
Soweit dies durch das CO, die Statuten und die Organisationsstatuten gestattet ist, kann der Verwaltungsrat der Gesellschaft die tägliche Geschäftsführung an die Geschäftsführung delegieren.
Die Geschäftsführung ist für die Geschäftsführung der Gesellschaft gemäß den Anweisungen des Verwaltungsrats verantwortlich. Sie führt alle Managementaufgaben aus, die gesetzlich oder gemäß den Statuten oder den Organisationsstatuten nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten sind. Die Geschäftsführung trifft eigenständige Entscheidungen in den ihr übertragenen Angelegenheiten, solange sich der Verwaltungsrat nicht das Recht zur Entscheidung oder Genehmigung vorbehalten hat. Die Geschäftsführung kann bestimmte Aufgaben, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats oder den Chief Executive Officer delegieren, sofern der Verwaltungsrat keine gegenteiligen Anweisungen erteilt hat. Die Mitglieder der Geschäftsführung werden vom Verwaltungsrat in Absprache mit dem CEO ernannt (außer bei der Ernennung oder Abberufung des CEO).
Die Geschäftsführung besteht derzeit aus drei Mitgliedern: dem CEO, dem Chief Financial Officer (CFO) und dem Chief Technology Officer (CTO).
Mitglieder der Geschäftsführung
Ab [November] 2022 hat TIB-TEC Herrn Kai Niedermeyer als CEO und Head of Investor Relations mit der Hauptverantwortung für die Entwicklung und Umsetzung der Gesamtstrategie des Unternehmens, das Management der zukünftigen Beziehungen zu Subunternehmern und zukünftigen globalen Lizenznehmern/Kooperationspartnern, die Förderung der Marke TIB-TEC in allen Anwendungsbereichen der Technologie der Gruppe und die Sicherstellung der langfristigen Finanzierung beauftragt. Herr Marco Fantelli ist der (interim) CFO des Unternehmens mit Hauptverantwortung für die Verwaltung der Finanz- und Verwaltungsfunktionen des Unternehmens. Er stellt sicher, dass TIB-TEC jederzeit den Anforderungen der Behörden und der Schweizer Börse BX Swiss entspricht. Herr Thorsten Runge wurde zum designierten CFO ernannt. Herr Hans van den Berg, Mitglied des Verwaltungsrates, fungiert derzeit als interimistischer CTO und ist verantwortlich für die weitere Entwicklung der Technologie der Gruppe.
Das Senior Management von TIB-TEC besteht aus folgenden Personen:
Name | Nationality | Position | Initially appointed |
Kai Niedermeyer | Deutscher | CEO (handelnd) | 2022 |
Marco Fantelli | Schweizer | CFO | 2021 |
Hans van den Berg | Niederländisch | CTO (handelnd) | 2022 |
Die folgenden Informationen bieten eine kurze Beschreibung der beruflichen Erfahrung, der Ausbildung und der Aktivitäten jedes Mitglieds der Geschäftsführung:
Herr Kai Niedermeyer, 46 Jahre alt, hat als CEO, CBDO (Chief Business Development Officer) und Unternehmensberater gearbeitet. Er verfügt über eine starke internationale Erfahrung und hat in den USA und Deutschland gelebt. Kai arbeitete in verschiedenen Positionen für internationale Konzerne mit Sitz in den USA, Großbritannien, Schweden und Deutschland. Außerdem verfügt er über Erfahrung in Start-ups im Bereich Unterhaltungselektronik und Finanzdienstleistungen. Die Branchen, in denen Kai Niedermeyer tätig war, reichen von IT-Lösungen über Finanzdienstleistungen bis hin zu Produkten für die industrielle Wasseraufbereitung. Neben seiner Tätigkeit als CEO berät und unterstützt er junge Start-up-Unternehmen bei der Entwicklung von Vermarktungsstrategien und operativen Angelegenheiten. In seiner jüngsten Position als Chief Business Development Officer für ein chinesisches Unternehmen im Bereich Finanzdienstleistungen und Tourismus war er verantwortlich für die Expansion des Unternehmens in Europa und gewährleistete Genauigkeit und Effizienz in technischer und steuerlicher Compliance sowie bei der Markteinführung in verschiedenen Ländern. Herr Niedermeyer ist ein visionärer und begeisterter Führer mit ausgeprägten kaufmännischen Fähigkeiten und einem ausgezeichneten Geschäftssinn.
Funktion und Aktivitäten im Unternehmen: |
Berater seit dem 1. Juli 2022 |
Haupttätigkeiten außerhalb des Unternehmens: |
Geschäftsführer bei KBTN Capital GmbH |
Geschäftsadresse: |
Isabellastr. 33, 80796 München, Deutschland |
Alter: |
46 Jahre alt |
Aktuelle Vorstandspositionen und/oder größere Beteiligungen (>3,0%) in den letzten fünf Jahren (ausgenommen TIB-TEC): |
Keine |
Frühere Vorstandspositionen und/oder größere Beteiligungen (>3,0%) in den letzten fünf Jahren (ausgenommen TIB-TEC): |
Keine |
Beteiligung an TIB-TEC: |
– |
Besitz von Partizipationszertifikaten: |
– |
Herr Marco Fantelli verfügt über langjährige Erfahrungen als CFO, CEO, Berater und Private-Equity-Investor. Er hat als Private-Equity-Investmentmanager gearbeitet und ist seit 2010 als Investor aktiv. Als Investmentmanager eines börsennotierten Private-Equity-Fonds war er in der Betreuung und Entwicklung von Unternehmen in den frühen Phasen ihrer Entwicklung tätig. Er war auch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Berichterstattungspflichten erfüllt und alle Aspekte der Einhaltung der Vorschriften der Börse erfüllt wurden, sowie für das Finanzmanagement und die Erstellung des Jahresberichts des Fonds. Als Berater und Investor bekleidet er auch Positionen in anderen Unternehmen als CFO und Präsident des Verwaltungsrats. Vor seiner Tätigkeit im Bereich Private Equity war Marco Fantelli mehrere Jahre als CEO und CFO einer Unternehmensgruppe in der Lebensmittelindustrie tätig. In seiner Funktion als CFO war er massgeblich an der Verhandlung und Durchführung von drei Firmenübernahmen beteiligt und war massgeblich an der Entwicklung von Konzern- und Finanzmanagementstrukturen beteiligt, die ein Umsatzwachstum von CHF 80 Mio. auf 350 Mio. innerhalb weniger Jahre ermöglichten. Als Geschäftsführer eines der erworbenen Unternehmen war er für dessen Weiterentwicklung und Integration in die Gruppe verantwortlich. Diese operative Erfahrung ergänzte er durch seine Tätigkeit als Unternehmensberater im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf der strategischen Entwicklung und operativen Leistung von Unternehmen.
Funktion und Aktivitäten im Unternehmen: |
Finanzvorstand seit 6. Juli 2021 |
Haupttätigkeiten außerhalb des Unternehmens: |
Geschäftsführender Gesellschafter der paprico ag |
Geschäftsadresse: |
Zugerstrasse 8A, 6340 Baar, Schweiz |
Alter: |
62 Jahre alt |
Aktuelle Vorstandspositionen und/oder größere Beteiligungen (>3,0%) in den letzten fünf Jahren (ausgenommen TIB-TEC): |
Bogar AG, Präsident des Verwaltungsrates |
Frühere Vorstandspositionen und/oder größere Beteiligungen (>3,0%) in den letzten fünf Jahren (ausgenommen TIB-TEC): |
Keine |
Beteiligung an TIB-TEC: |
– |
Besitz von Partizipationszertifikaten: |
– |
Halten von Optionen |
– |
Die folgenden Tabellen zeigen die Anzahl der Wertpapiere und Optionsrechte, die von den einzelnen Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Gesellschaft zum Datum dieses Prospekts gehalten werden:
Name |
Nr. der Aktien TIB-TEC AG |
Nr. der Partizipationsscheine |
Nr. der Optionen |
% der Stimmrechte |
Jörg Klar |
750’000 |
0 |
[…]% |
|
Florus Mouthaan |
5’540’850 |
0 |
[…]% |
|
Mark J. Rosman | 399’375 |
0 |
[…]% |
|
Hans van den Berg |
750’000 |
0 |
[…]% |
|
7’440’225 |
0 |
[…]% |
Abbildung 8 – Aktien, Partizipationsscheine und Optionen im Besitz des Verwaltungsrats
Name | Nr. of Shares TIB-TEC AG | Nr. of Participation Certificates | Nr. of Options | % of Voting Rights |
Marco Fantelli | ||||
Kai Niedermeyer* |
Abbildung 9 – Aktien, Partizipationsscheine und Optionen der Geschäftsleitung
*Es wurde noch keine Zuweisung vorgenommen, der Vorschlag soll im Jahr 2023 folgen.
Die Gesamtzahl der von den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung zum Datum dieses Prospekts gehaltenen Aktien beläuft sich auf 7.440.225 Optionen, was insgesamt 13,068 Prozent der gesamten Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht. Zu den Verkaufsbeschränkungen siehe Abschnitt „Lock-up-Vereinbarung“ auf Seite [60] des Prospekts.
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