Unternehmensführung
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Gesetzgebung und Unternehmensführung

Die Unternehmensführung von TIB-TEC basiert auf dem CO, dem schweizerischen Gesetz über die Buchführung und Finanzberichterstattung, den Kotierungsregeln der BX Swiss, dem FinSA, dem FINSO und anderen relevanten Gesetzen und Vorschriften wie dem Schweizerischen Verhaltenskodex für Corporate Governance.

Schweizer Richtlinien für EINE gute Unternehmensführung

Die Ambition von TIB-TEC besteht darin, den Anforderungen der Schweizer Richtlinien für gute Unternehmensführung (Corporate Governance) soweit wie möglich und praktisch für ein kleines und junges Unternehmen zu entsprechen.

Seit seiner Einführung im Jahr 2002 hat der Schweizer Code of Best Practice für Corporate Governance die Entwicklung der Unternehmensführung in der Schweiz stark beeinflusst und sich als effektives Instrument der Selbstregulierung erwiesen. Er betont insbesondere das Konzept des nachhaltigen Unternehmenserfolgs als Leitstern einer sinnvollen „Corporate Social Responsibility“. Er schreibt auch spezifische Änderungen in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates (einschließlich der Vertretung von Frauen) und im Risikomanagement (einschließlich Compliance) vor. Der Schweizer Code of Best Practice bietet Unternehmen Empfehlungen zur Ausgestaltung ihrer Unternehmensführung und Informationen, die über das gesetzlich Festgelegte hinausgehen. Er stellt auch sicher, dass Unternehmen ihre organisatorische Flexibilität bewahren. Dies hat sich als ein wesentlicher Standortvorteil der Schweiz erwiesen. Jedes Unternehmen sollte die Möglichkeit behalten, seine eigenen Ideen zur Strukturierung und Organisation in die Praxis umzusetzen. Allerdings müssen sie, wenn ihre Praktiken der Unternehmensführung von den Empfehlungen des Schweizer Codes of Best Practice abweichen, nun eine geeignete Erklärung abgeben (Prinzip des „Befolgen oder Erklären“).

Struktur des Unternehmens

Jörg Klar
(Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Florus Mouthaan
(Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Hans van den Berg
(Vorstandsmitglied)

Mark J. Rosman
(Vorstandsmitglied)

TIB-TEC AG
CH
TI-HOLDING B.V.
NL

Direktorium und leitende Führungskräfte

Die TIB-TEC wird von einem Vorstand und der Geschäftsleitung geleitet.

Verwaltungsrat

Gemäß der Satzung soll der Verwaltungsrat (oder das „Board of Directors“) mindestens drei und höchstens fünf Mitglieder haben, einschließlich des Vorsitzenden des Verwaltungsrats (des „Vorsitzenden“).

Zum Zeitpunkt dieses Prospekts besteht der Verwaltungsrat aus vier Mitgliedern (einschließlich des Vorsitzenden), die im Abschnitt „Mitglieder des Verwaltungsrats“ dieses Prospekts genannt sind).

Wahl und Amtszeit

Gemäß schweizerischem Recht müssen alle Verwaltungsratsmitglieder, inklusive des Vorsitzenden und den Mitgliedern des Nominierungs- und Vergütungsausschusses, von den Aktionären gewählt werden. Sie können auch nur durch deren Beschluss abberufen werden. Jedes Mitglied wird individuell für ein Jahr gewählt. Dabei entspricht ein Jahr der Spanne zwischen zwei ordentlichen Generalversammlungen. Wird jemand bei einer außerordentlichen Versammlung gewählt, gilt das Amt bis zur nächsten regulären Versammlung. Mitglieder können wiedergewählt werden. Bei einer Vakanz des Vorsitzenden muss der Verwaltungsrat bis zur nächsten regulären Versammlung einen Ersatz aus seinen Reihen bestimmen.

Bis auf die Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Nominierungs- und Vergütungsausschusses durch die Hauptversammlung, strukturiert der Verwaltungsrat sich eigenständig. Er bestimmt den Vorsitz und setzt die Mitglieder seiner Ausschüsse ein. Zusätzlich ernennt der Verwaltungsrat einen Sekretär, der nicht zwingend dem Verwaltungsrat angehören muss.

Befugnisse und Pflichten

Der Verwaltungsrat trägt die Hauptverantwortung für die Überwachung und Steuerung der Unternehmensführung. Dies beinhaltet die Definition der allgemeinen Unternehmensstrategien und die Behandlung aller gesetzlich festgelegten Angelegenheiten. Er ist zuständig für die sorgfältige Auswahl, Anweisung und Kontrolle der Geschäftsführung, einschließlich des CEO. Gegenüber externen Parteien repräsentiert der Verwaltungsrat das Unternehmen und kümmert sich um alle Belange, die nicht spezifisch durch Gesetze, Satzung oder andere Regelungen an andere Unternehmensbereiche übertragen wurden.

Laut Artikel 26 der Satzung kann der Verwaltungsrat, basierend auf der Organisationsordnung des Unternehmens, die Führung und Vertretung des Unternehmens teilweise oder ganz an einzelne Mitglieder (wie Delegierte) oder externe Personen (z.B. höheres Management) übergeben. Dies kann an Ausschüsse, Einzelpersonen oder andere Dritte weitergegeben werden. Die Organisationsordnung legt die leitenden Organe des Unternehmens fest, definiert ihre Aufgaben und Zuständigkeiten und regelt deren Zusammenarbeit. Ihr Ziel ist es, die Führung des Unternehmens und seiner Gruppe transparent und strukturiert zu gestalten. So wird sichergestellt, dass die Unternehmensführung nach klaren Richtlinien erfolgt.

Die nicht übertragbaren und unveräußerlichen Pflichten des Verwaltungsrats, wie sie im Obligationenrecht (OR) und Artikel 27 der Satzung festgelegt sind, beinhalten folgende Aspekte:

(i) Er trägt die letztendliche Verantwortung für die Führung des Unternehmens und erteilt die notwendigen Anweisungen. (ii) Er legt die Organisation des Unternehmens fest. (iii) Er gestaltet das Rechnungswesen, die Finanzkontrolle und die Finanzplanung. (iv) Er ernennt und beruft Personen ab, die mit der Geschäftsführung und der Vertretung des Unternehmens betraut sind, und legt deren Zeichnungsberechtigungen fest. (v) Er überwacht die Geschäftsführung, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Gesetz, Satzung, Organisationsordnung und erteilten Weisungen. (vi) Er ist für die Erstellung des Vergütungsberichts verantwortlich. (vii) Er bereitet den Geschäftsbericht und die Hauptversammlung vor und setzt die Beschlüsse der Hauptversammlung um. (viii) Im Falle drohender Überschuldung stellt er einen Antrag auf Sanierungsaufschub und informiert das Gericht. (ix) Er fasst Beschlüsse über nachträgliche Einzahlungen bezüglich nicht vollständig bezahlter Aktien. (x) Er bestätigt Kapitalerhöhungen oder -verringerungen und passt die Satzung entsprechend an. (xi) Er prüft die gesetzlichen Anforderungen des Rechnungsprüfers.

(i) die allgemeine Geschäftsstrategie und die Missionserklärung festzulegen, unter Berücksichtigung der Informationen, Vorschläge und Alternativen, die vom CEO vorgelegt werden; (ii) die vom CEO im Namen der Geschäftsleitung vorgeschlagenen Jahresbudgets und Geschäftspläne jährlich zu überprüfen und zu genehmigen; (iii) Festlegung der finanziellen Ziele und Genehmigung der erforderlichen Mittel zur Erreichung dieser Ziele durch den Budget- und Finanzplanungsprozess; (iv) die Befugnisse und Pflichten des Verwaltungsrats gemäß dem Fusionsgesetz, wie die Genehmigung von Fusions-, Spaltungs- und Übertragungsverträgen, von Spaltungs- und Umwandlungsplänen und von erforderlichen Verwaltungsberichten in diesem Zusammenhang; (v) die Befugnisse und Pflichten des Verwaltungsrats gemäß der schweizerischen Übernahmeverordnung, insbesondere die Erstellung eines Verwaltungsberichts als Reaktion auf ein öffentliches Übernahmeangebot; (vi) die Führung des Aktienregisters gemäß separaten von der Verwaltungsrat erlassenen Vorschriften und die Gewährleistung, dass auf solche Register in der Schweiz jederzeit zugegriffen werden kann und dass mindestens eine in der Schweiz ansässige Person, die eine Zeichnungsberechtigung für das Unternehmen hat, Zugang zu diesen Registern hat; (vii) die Genehmigung des jährlichen Investitions- und Betriebsbudgets des Unternehmens; (viii) die Verabschiedung oder Änderung der Vergütungs- und Leistungsstrategie des Unternehmens sowie der Grundelemente des Vergütungssystems für die Mitglieder des Verwaltungsrats und des höheren Managements unter Berücksichtigung der jeweiligen Empfehlungen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses; (ix) die Verabschiedung oder Änderung von Beteiligungs- oder Anreizplänen für die Mitglieder des Verwaltungsrats, das höhere Management und/oder andere Mitarbeiter; (x) unter Vorbehalt der Rechte der Hauptversammlung und geltenden Rechtsvorschriften die Genehmigung der Vergütung jedes Mitglieds des Verwaltungsrats und jedes Mitglieds des höheren Managements unter Berücksichtigung der jeweiligen Empfehlungen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses (NCC) und (xi) die Festlegung der Dividendenpolitik des Unternehmens und die Genehmigung von Aktienrückkaufprogrammen des Unternehmens.

Gemäß der Satzung und der Organisationsordnung trifft sich der Verwaltungsrat auf Einladung des Vorsitzenden so oft, wie das Geschäft erfordert, jedoch in der Regel mindestens viermal im Jahr und immer dann, wenn ein Mitglied des Verwaltungsrats unter Angabe der Gründe eine Sitzung beantragt.

Um Beschlüsse zu fassen, muss an der Sitzung nicht weniger als die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats teilnehmen, es sei denn, die Satzung und die Organisationsordnung sehen etwas anderes vor. Sobald ein Quorum erreicht ist, kann der Verwaltungsrat Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fassen, es sei denn, das Gesetz schreibt etwas anderes vor. Im Falle einer Stimmengleichheit hat der Vorsitzende keine Stichentscheidung. Verwaltungsbeschlüsse können auch schriftlich im Umlaufverfahren oder elektronisch angenommen werden, vorausgesetzt, dass kein Mitglied des Verwaltungsrats innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Verteilungsdatum des Vorschlags für einen Umlaufbeschluss per Telefon, Post, E-Mail oder Fax anfordert, dass eine Sitzung zur Diskussion der vorgeschlagenen Beschlüsse abgehalten wird.

In Übereinstimmung mit und unter Vorbehalt des schweizerischen Rechts, der Satzung und der Organisationsordnung hat der Verwaltungsrat einen Nominierungs- und Vergütungsausschuss (der „Nominierungs- und Vergütungsausschuss“) gebildet. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Nominierungs- und Vergütungsausschuss des Verwaltungsrats“.

Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit und unter Vorbehalt des schweizerischen Rechts, der Satzung und der Organisationsordnung die laufenden und operativen Aktivitäten an das höhere Management unter der Leitung des CEO gemäß der Organisationsordnung delegiert.

Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat von TIB-TEC besteht aus den folgenden vier Personen (einschließlich des Vorsitzenden). Die nachfolgende Tabelle gibt den Namen, die Nationalität, die Position, das Jahr der Ernennung und das Ablaufdatum der Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats zum Zeitpunkt dieses Prospekts an.

Name

Nationalität

Position

Erstmalige Ernennung

Ablauf der Amtszeit

Jörg Klar

Schweizer

Vorsitzender des Verwaltungsrats

2021

 

Florus Mouthaan

Niederländisch

Stellvertretender Vorsitzender

2022

 

Hans van den Berg

Niederländisch

Nicht-exekutives Mitglied, amtierender CTO

2021

 

Mark J. Rosman

Niederländisch

Nicht-exekutives Mitglied

2024

 

Abgesehen von den Angaben im Abschnitt „Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen“ in diesem Prospekt steht keines der Verwaltungsratsmitglieder in einer wesentlichen Geschäftsbeziehung mit der Gesellschaft oder mit Mitgliedern der Gruppe.

Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung der Geschäftserfahrung, der Ausbildung und der Tätigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder:

Senior Management

Soweit dies gemäß dem schweizerischen Obligationenrecht, den Statuten und den Organisationsstatuten erlaubt ist, hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft die Möglichkeit, die tägliche Geschäftsführung an das Management zu übertragen.

Die Aufgabe des Managements besteht darin, die Geschäfte der Gesellschaft gemäß den Weisungen des Verwaltungsrats zu führen. Sie sind dafür verantwortlich, alle Managementaufgaben zu übernehmen, die weder gesetzlich vorgeschrieben sind noch ausdrücklich dem Verwaltungsrat vorbehalten sind, wie es in den Statuten oder Organisationsstatuten festgelegt ist. Das Managementteam ist befugt, eigenständige Entscheidungen in den ihnen übertragenen Angelegenheiten zu treffen, sofern der Verwaltungsrat nicht ausdrücklich das Recht zur Entscheidung oder Genehmigung vorbehält. In bestimmten Fällen kann das Managementteam auch bestimmte Aufgaben, die zur Erfüllung ihrer Verantwortlichkeiten notwendig sind, an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats oder den Chief Executive Officer (CEO) delegieren, es sei denn, der Verwaltungsrat hat dies anders entschieden. Die Ernennung oder Abberufung der Mitglieder des Managementteams erfolgt durch den Verwaltungsrat in Abstimmung mit dem CEO.

Derzeit besteht das Managementteam aus drei Mitgliedern: dem CEO, dem Chief Financial Officer (CFO) und dem Chief Technology Officer (CTO).

Mitglieder der Geschäftsführung

Ab November 2022 hat TIB-TEC Herrn Kai Niedermeyer als CEO und Leiter der Investor Relations des Unternehmens eingestellt. Seine Hauptverantwortlichkeiten umfassen die Entwicklung und Umsetzung der Gesamtstrategie des Unternehmens, die Verwaltung der zukünftigen Beziehung zu Subunternehmern und zukünftigen globalen Lizenznehmern/Partnern für die Zusammenarbeit, die Förderung der Marke TIB-TEC in allen Anwendungsbereichen der Technologie des Unternehmens und die Sicherstellung langfristiger Finanzierung. Herr Marco Fantelli ist der (interim) CFO des Unternehmens und hat die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Finanz- und Verwaltungsfunktionen des Unternehmens. Er stellt sicher, dass TIB-TEC jederzeit den Anforderungen der Behörden und der Schweizer Börse BX Swiss entspricht. Herr Thorsten Runge wurde zum designierten CFO ernannt. Herr Hans van den Berg, Mitglied des Vorstands, fungiert derzeit als interimistischer CTO und ist verantwortlich für die weitere Entwicklung der Technologie der Gruppe.

Das Senior Management von TIB-TEC setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

NameNationalitätPositionAnfangs ernannt
Kai NiedermeyerDeutschCEO (amtierender)2022
Marco FantelliSchweizCFO2021
Hans van den BergNiederländischCTO (amtierender)2022

Die folgenden Informationen bieten eine kurze Beschreibung der beruflichen Erfahrung, der Ausbildung und der Aktivitäten jedes Mitglieds der Geschäftsführung:

Wertpapiere und Optionsrechte im Besitz des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Die folgenden Tabellen zeigen die Anzahl der Wertpapiere und Optionsrechte, die von den einzelnen Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Gesellschaft zum Datum dieses Prospekts gehalten werden:

Name

Nr. der Aktien TIB-TEC AG

Nr. der Partizipationsscheine

Nr. der Optionen

% der Stimmrechte

Jörg Klar

750’000

 

0

[…]%

Florus Mouthaan

5’540’850

 

0

[…]%

Mark J. Rosman399’375 

0

[…]%

Hans van den Berg

750’000

 

0

[…]%

 

7’440’225

 

0

[…]%

Abbildung 8 – Aktien, Partizipationsscheine und Optionen im Besitz des Verwaltungsrats

Name Nr. der Aktien TIB-TEC AG Nr. der Partizipationsscheine Nr. der Optionen % der Stimmrechte
Marco Fantelli
Kai Niedermeyer*

Abbildung 9 – Aktien, Partizipationsscheine und Optionen der Geschäftsleitung

*Es wurde noch keine Zuweisung vorgenommen, der Vorschlag soll im Jahr 2023 folgen.

Die Gesamtzahl der von den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung zum Datum dieses Prospekts gehaltenen Aktien beläuft sich auf 7.440.225 Optionen, was insgesamt 13,068 Prozent der gesamten Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht. Zu den Verkaufsbeschränkungen siehe Abschnitt „Lock-up-Vereinbarung“ auf Seite [60] des Prospekts.